Mit Kompetenz und Engagement stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite – vertrauensvoll, lösungsorientiert und rund um die Uhr.
Wir stehen für zuverlässige Fahrten in jeder Lebenslage – ob regelmäßig oder spontan. Unser Team bringt Sie sicher und pünktlich ans Ziel,
→ Serienfahrten
→ Krankenfahrten
→ Terminfahrten
→ Schulfahrten
→ Mietwagen
→ Kurier- & Botenfahrten
Pünktlich, sicher, persönlich – auf uns können Sie sich verlassen.
02433 - 98 16 33-3
info@ratheimer-fahrdienst.de
Buscherstr. 34
41836 Hückelhoven
Ob kein eigenes Auto, volle Busse oder einfach keine Zeit – Mobilität kann zum Problem werden. Aber genau da kommen wir ins Spiel:
SCHRITT 1
Kein Auto, unzuverlässige Busverbindungen oder einfach keine Zeit – Mobilität kann zur Herausforderung werden. Genau hier hilft unser Fahrdienst.
SCHRITT 2
Einfach und schnell buchen – per Telefon oder online. Du gibst Start, Ziel und Uhrzeit an – wir kümmern uns um den Rest.
SCHRITT 3
Zurücklehnen und sorgenfrei ankommen. Unsere Fahrer holen dich pünktlich ab und bringen dich sicher ans Ziel – bequem und zuverlässig.
Mit uns fahren Sie sicher – und Ihre Werbung fährt mit. Sichtbar. Mobil. Wirksam.
Fahrten mit Qualität – wann und wohin Sie wollen.
Fragen? Wir haben die Antworten.
Ja, wir akzeptieren EC- sowie weitere gängige Karten.
Ja, ohne zusätzliche Kosten.
Ja. Haustiere dürfen grundsätzlich mitfahren:
• Kleine Tiere in Transportbox
• Größere Hunde nur im Transportraum (z. B. Kombi) –
bitte selbst sichern
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ja, in der Regel ist vor der Fahrt eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Ausnahme:
Keine Genehmigung nötig, wenn:
• Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ vorliegt
• Pflegegrad 4 oder 5
• Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität
➡️ In diesen Fällen sind Fahrten mit Taxi oder Mietwagen bereits als genehmigt anzusehen.
➡️ Fahrten mit Krankentransportwagen (KTW) bleiben immer genehmigungspflichtig.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie medizinisch notwendig sind – etwa bei stationären Aufenthalten oder, unter bestimmten Voraussetzungen, auch bei ambulanten Behandlungen.
Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
• Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
• Pflegegrad 4 oder 5
• Pflegegrad 3 und dauerhaft eingeschränkte Mobilität
• Hochfrequente ambulante Behandlungen
(z. B. Dialyse, Strahlentherapie) mit starker Mobilitätseinschränkung
➡️ Dialysebehandlungen
➡️ Strahlen- oder Chemotherapien
➡️ Krankentransporte mit medizinischer Betreuung (KTW)
⚠️ Wichtig: Ohne Genehmigung werden die Fahrtkosten privat in Rechnung gestellt.
Wir unterstützen Sie gern – sprechen Sie uns einfach an!
Ein eingespieltes Team aus Spitzenkräften – bereit, jede Herausforderung mit Leidenschaft zu meistern.
Inhaber
Buchhaltung
Zentrale
Fahrer/in
Fahrer
Fahrer
Egal wohin Sie möchten – wir bringen Sie komfortabel ans Ziel.