zuverlässig, sicher & immer für Sie da.

Mit Kompetenz und Engagement stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite – vertrauensvoll, lösungsorientiert und rund um die Uhr.

Wir bringen Sie zuverlässig ans Ziel

Wir stehen für zuverlässige Fahrten in jeder Lebenslage – ob regelmäßig oder spontan. Unser Team bringt Sie sicher und pünktlich ans Ziel,

Leistungen

→ Serienfahrten
→ Krankenfahrten
→ Terminfahrten
→ Schulfahrten
→ Mietwagen
→ Kurier- & Botenfahrten

Unser Versprechen

Pünktlich, sicher, persönlich – auf uns können Sie sich verlassen.

Kontakt

02433 - 98 16 33-3
info@ratheimer-fahrdienst.de

Buscherstr. 34
41836 Hückelhoven

So geht’s

Ob kein eigenes Auto, volle Busse oder einfach keine Zeit – Mobilität kann zum Problem werden. Aber genau da kommen wir ins Spiel:

SCHRITT 1

Problem erkennen

Kein Auto, unzuverlässige Busverbindungen oder einfach keine Zeit – Mobilität kann zur Herausforderung werden. Genau hier hilft unser Fahrdienst.

mehr

SCHRITT 2

Buchen

Einfach und schnell buchen – per Telefon oder online. Du gibst Start, Ziel und Uhrzeit an – wir kümmern uns um den Rest.

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SCHRITT 3

Entspannen

Zurücklehnen und sorgenfrei ankommen. Unsere Fahrer holen dich pünktlich ab und bringen dich sicher ans Ziel – bequem und zuverlässig.

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Starke Partner, die mit uns werben

Mit uns fahren Sie sicher – und Ihre Werbung fährt mit. Sichtbar. Mobil. Wirksam.

Warte, da kommt noch mehr …

Unser Service
auf einem Blick

Fahrten mit Qualität – wann und wohin Sie wollen.

Krankenfahrten

Kurierfahrten

Schulfahrten

Serienfahrten

Terminfahrten

Botenfahrten

FAQs

Fragen? Wir haben die Antworten.

Kann ich mit EC-Karte zahlen?

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Ja, wir akzeptieren EC- sowie weitere gängige Karten.

Darf eine Begleitperson mitfahren?

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Ja, ohne zusätzliche Kosten.

Kann ich mein Haustier mitnehmen?

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Ja. Haustiere dürfen grundsätzlich mitfahren:

Kleine Tiere in Transportbox

Größere Hunde nur im Transportraum (z. B. Kombi) –
bitte selbst sichern

Wir danken für Ihr Verständnis.

Muss ich die Krankenfahrt vorher genehmigen lassen?

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Ja, in der Regel ist vor der Fahrt eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Ausnahme:
Keine Genehmigung nötig
, wenn:

Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ vorliegt

Pflegegrad 4 oder 5

Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität

➡️ In diesen Fällen sind Fahrten mit Taxi oder Mietwagen bereits als genehmigt anzusehen.

➡️ Fahrten mit Krankentransportwagen (KTW) bleiben immer genehmigungspflichtig.

Wer übernimmt die Fahrtkosten bei einer Krankenfahrt?

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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie medizinisch notwendig sind – etwa bei stationären Aufenthalten oder, unter bestimmten Voraussetzungen, auch bei ambulanten Behandlungen.

Wann übernimmt die Krankenkasse Fahrten zu ambulanten Behandlungen?

Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

• Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“

• Pflegegrad 4 oder 5

• Pflegegrad 3
und dauerhaft eingeschränkte Mobilität

Hochfrequente ambulante Behandlungen
(z. B. Dialyse, Strahlentherapie) mit starker Mobilitätseinschränkung

Welche Fahrten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig?

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➡️ Dialysebehandlungen

➡️ Strahlen- oder Chemotherapien

➡️ Krankentransporte mit medizinischer Betreuung (KTW)

⚠️ Wichtig: Ohne Genehmigung werden die Fahrtkosten privat in Rechnung gestellt.

Noch Fragen oder Hilfe bei der Genehmigung?

Faq Question Open Icon

Wir unterstützen Sie gern – sprechen Sie uns einfach an!

Lernen Sie die Menschen hinter unserem Service kennen

Ein eingespieltes Team aus Spitzenkräften – bereit, jede Herausforderung mit Leidenschaft zu meistern.

T. Danaci

Inhaber

S. Renn

Buchhaltung

D. Adar

Zentrale

MOST WANTED:

Fahrer/in

A. Özdemir

Fahrer

S. Carman

Fahrer

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Egal wohin Sie möchten – wir bringen Sie komfortabel ans Ziel.